Autismusstammtische
Wir ermöglichen in öffentlich zugängigen Autismusstammtischen den Betroffenen, Eltern und Interessierten sich über Ertfahrungen und Problemlösungen auszutauschen
Autismusspezifische Förderung nach dem SGB VIII § 35a (Jugendhilfe)
Grundlage hierfür ist, das die Betroffenen einen Leistungsbescheid vom zuständigen Leistungsträger haben z. B. der Eingliederungshilfe,
dieses kann auch im Rahmen des "Persönlichen Budget" sein.
Qualifizierte Assistenz für Erwachsene mit Autismus Spektrums Störung (ASS) nach dem SGB IX § 76 (vormals SGB XII)
Grundlage hierfür ist, das die Betroffenen einen Leistungsbescheid vom zuständigen Leistungsträger haben z. B. der Eingliederungshilfe,
dieses kann auch im Rahmen des "Persönlichen Budget" sein.
HelferInnenkreis
Wir entlasten und unterstützen Sie im Alltag wenn Sie einen Pflegegrad haben und somit einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekassen von 125 € haben
Helfer*innen Grundqualifikation (Basiskurs) und Helfer*innenschulungen
(geforderte jährliche Schulungen 30Std bzw.8 Std a 0,75h nach Landesverordnung AföVO)
für Helfer*innen und Nachbarschaftshelfer*innen
(diese müssen per Gesetz für die Kursteilnehmer kostenlos sein)
in Zusammenarbeit mit der
Beratung
Wir beraten Eltern, Betroffene in Bezug auf Hilfemöglichkeiten, Ansprechpartner, Beantragungen, Diagnostik, Förderung usw.
(keine Rechtsberatung!)
Fort- und Weiterbildung
Wir bieten ab April 2021 (wenn die Coronakrise es zulässt) eine Weiterbildung zur "pädagogische und therapeutische Fachkraft zur Begleitung für Menschen mit Autismus" an.
Weitere Angebote zu anderen Themen finden Sie unter:
Familienentlastender Dienst / Entlastungsbetrag
Wir haben die Anerkennung des ersten " Niedrigschwelligen Angebotes für Menschen mit Autismus " in Schleswig-Holstein und dürfen somit mit allen Pflegekassen abrechnen und können Nachmittagsbetreuungsgruppen und Familienentlastenden Dienst für Menschen mit Autismus in Form eines "Niedrigschwelligen Angebotes" anbieten.
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