Seit 01.12.2018 haben wir eine Leistungsvereinbarung (Anerkennung) für
"Ambulante Leistung Fachkraft Autismusförderung"
mit dem Kreis Rendsburg-Eckerförde und dürfen somit Autismusförderung nach SGB VIII § 35a für Kinder und Jugendliche aus dem ASS (Autismus Spektrums Störung) durch unsere
speziell geschulten Fachkräfte fördern.
Seit 15.07.2021 haben wir eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung (Anerkennung) für
"Autismusspezifische Leistungen Kinder und Jugendliche"
mit dem Kreis Rendsburg-Eckerförde und dürfen somit Autismusförderung nach SGB IX § 112 für Kinder und Jugendliche mit der Diagnose ASS (Autismus Spektrums Störung) durch unsere
speziell geschulten Fachkräfte fördern.
Seit 01.12.2020 haben wir eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung (Anerkennung) für
"Ambulante Leistung Fachkraft Autismusförderung"
mit dem Kreis Rendsburg-Eckerförde und dürfen somit Autismusförderung nach SGB IX § 76 für Erwachsene aus dem ASS (Autismus Spektrums Störung) durch unsere
speziell geschulten Fachkräfte fördern.
Grundlage für die Inanspruchnahme ist, dass die Betroffenen einen Leistungsbescheid vom zuständigen Leistungsträger haben z. B. der Eingliederungshilfe,
dieses kann auch im Rahmen des "Persönlichen Budget" sein.
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an.
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