Seit 01.12.2020 haben wir eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung (Anerkennung)
für
"Ambulante Leistung Fachkraft Autismusförderung"
mit dem Kreis Rendsburg-Eckerförde und dürfen somit Autismusförderung nach SGB IX § 76 für Erwachsene aus dem ASS (Autismus Spektrums Störung) durch unsere
speziell geschulten Fachkräfte fördern.
Grundlage hierfür ist, das die Betroffenen einen Leistungsbescheid vom zuständigen Leistungsträger haben z. B. der Eingliederungshilfe,
dieses kann auch im Rahmen des "Persönlichen Budget" sein.
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an.
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